Kooperationsprozess
Der Kooperationsprozess wird für Arbeitgeber und Kandidaten transparent, geplant und leicht nachvollziehbar durchgeführt.
Der Prozess wird unten Schritt für Schritt erläutert:
Schritt 1 – Arbeitgeberbewerbung
Arbeitgeber reichen ihre Bewerbungen ein, indem sie Informationen über die benötigten Positionen und gesuchten Qualifikationen bereitstellen.
Die erforderlichen Dokumente werden digital an uns übermittelt und nach Abschluss der Vorprüfung wird der Prozess gestartet.
Schritt 2 – Kandidatenmatching
Qualifizierte Kandidaten, die den Anforderungen des Arbeitgebers entsprechen, werden identifiziert.
Kandidatenprofile und Lebensläufe werden dem Arbeitgeber präsentiert; mit geeigneten Kandidaten werden Vorinterviews durchgeführt.
Nach gegenseitiger Bewertung wird der am besten geeignete Kandidat ausgewählt.
Schritt 3 – Arbeitsvertrag
Zwischen dem Arbeitgeber und dem ausgewählten Kandidaten wird ein Arbeitsvertrag erstellt und unterzeichnet.
Der Vertrag wird so gestaltet, dass er die Rechte beider Parteien schützt, und die rechtlichen Anforderungen werden erfüllt.
Schritt 4 – Visum und rechtliche Verfahren
Nach dem Arbeitsvertrag wird der Visumantragsprozess im Rahmen des Beschleunigten Arbeitskräfteverfahrens (81A) eingeleitet.
Alle Dokumente werden vorbereitet, offizielle Genehmigungen eingeholt und die Ansiedlung des Kandidaten in Deutschland organisiert.
Das Programmteam bietet in jeder Phase des Prozesses Beratungsunterstützung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Kandidaten.
Kontakt und Bewerbung
Arbeitgeber und Kandidaten aus Deutschland und anderen Ländern, die mit uns zusammenarbeiten möchten, können ihre Bewerbungen an die folgende Kontaktadresse senden:
Telefon
+90 543 559 73 94
+49 163 340 23 34