Wie funktioniert der Prozess?
Schritt-für-Schritt-Beschreibung des 81A Beschleunigten Qualifizierten Arbeitskräfteverfahrens
Das 81a Beschleunigte Qualifizierte Arbeitskräfteverfahren in Deutschland ist ein offizieller Prozess, der zwischen Arbeitgeber, Kandidat und der Landeszentrale Fachkräfteeinwanderungsstelle (ZFE) durchgeführt wird.
Dieses Verfahren gewährleistet, dass Visa und Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Arbeitskräfte beschleunigt bearbeitet werden.
Nachfolgend wird detailliert beschrieben, wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft.
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Vorabbewertung und Eignungsanalyse
- Der berufliche Hintergrund, Bildungsstand, Versicherungsunterlagen und die Dokumentenqualität des Kandidaten werden bewertet.
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Die Bewerbung der Person wird in drei verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Bewerbung über Diplom
- Bewerbung über Berufszeugnis (Gesellenbrief nach Paragraph 16)
- Bewerbung über Führerschein (Berufsfahrer)
- In dieser Phase wird bestimmt, in welchem Bereich der Kandidat in Deutschland arbeiten kann, mit welchem ZFE-Büro die Verfahren durchgeführt werden und, falls erforderlich, welche Art von Anerkennungsantrag (IHK FOSA – ZAB) gestellt werden soll.
- Nach der Bestätigung der Eignungskriterien wird vom Beratungsteam eine personalisierte Dokumentenliste geteilt.
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Vorbereitung der Dokumente und Anerkennungsprozess
- Alle vom Kandidaten erhaltenen Dokumente werden in farbig gescanntem PDF-Format vorbereitet.
- Nach der Überprüfung der Dokumente werden sie von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt und apostilliert.
- Wenn der Kandidat sich über ein Berufszeugnis oder Gesellenbrief bewirbt, wird zusammen mit den Dokumenten ein IHK FOSA Anerkennungsantrag gestellt.
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Je nach Anerkennungsergebnis:
- Volle Anerkennung: Die Person kann direkt arbeiten, kein Sprachnachweis erforderlich.
- Teilweise Anerkennung: Es gibt Bereiche im Bereich der Person, die als unzureichend angesehen werden. In diesem Fall wird ein A2 Deutsch-Zertifikat verlangt.
- Für Kandidaten, die sich über ein Diplom bewerben, wird ein Anabin H+ Eintrag oder ein Äquivalenzzertifikat beschafft.
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Vertrag mit Arbeitgeber und Bevollmächtigung
- Zwischen dem Arbeitgeber in Deutschland und dem Kandidaten wird ein offizieller Arbeitsvertrag vorbereitet.
- Dieser Vertrag wird der Bundesagentur für Arbeit zur Genehmigung vorgelegt.
- Der Arbeitgeber unterzeichnet mit dem ZFE-Büro des zuständigen Bundeslandes eine 81a Bevollmächtigungsvereinbarung (Vollmacht).
- Ab dieser Phase führt die ZFE die Verfahren sowohl für den Kandidaten als auch für den Arbeitgeber durch.
- Die ZFE prüft die Akte und informiert den Arbeitgeber, falls etwas fehlt.
4
ZFE-Genehmigung und Bundesagentur für Arbeit Prozess
- Die ZFE (Zentrale Fachkräfteeinwanderungsstelle) prüft die Akte.
- Die ZFE bereitet eine Vorabzustimmung vor.
- Diese Genehmigung wird von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland im System verarbeitet.
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Visumantrag (Deutsche Auslandsvertretung)
- Mit dem von der ZFE erhaltenen Vorabzustimmungsdokument wird für den Kandidaten eine Terminanfrage bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei (Konsulat in Ankara, Istanbul oder Izmir) erstellt.
- Der Visumtyp wird als D-Typ (Langzeit – Nationales Visum) verarbeitet.
- Das Konsulat überprüft die genehmigte Akte über das System und stellt das Arbeitsvisum aus.
- Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 2 bis 4 Wochen.
Durchschnittliche Dauer des Prozesses
Erfahren Sie mehr über den Prozess
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