Bewerbungsvoraussetzungen

Eignungskriterien im Rahmen des 81A Beschleunigten Verfahrens

Die Eignungskriterien für Kandidaten, die sich im Rahmen des 81A Beschleunigten Verfahrens bewerben möchten, sind in der folgenden Tabelle detailliert beschrieben

Kandidatenkategorie Bildungsstand / Dokumenttyp Anerkennungsstatus und -prozess Sprachanforderung (Deutsch) Zusätzliche Dokumente / Anforderungen Erklärung
Universitätsabsolventen Bachelor- oder Masterdiplom Anabin H+ – Direkte volle Anerkennung wird gewährt. Nicht erforderlich
  • Führerschein Klasse B
  • Sozialversicherungsauszug
Mit Diplom-Anerkennung wird ein D-Typ Nationales Arbeitsvisum erhalten.
Berufsschule / Fachhochschule / Berufsausbildungsabsolventen

(nur Inhaber eines Gesellenbriefs nach Paragraph 16)
Diplom + Gesellenbrief nach Paragraph 16 nach Gesetz Nr. 3308 Dokumente werden von der ZFE in den Anerkennungsprozess aufgenommen.

  • Versicherungsverlauf ausreichend → Volle Anerkennung
  • Versicherungsverlauf unzureichend → Teilweise Anerkennung
Volle Anerkennung: Kein Sprachnachweis erforderlich.
Teilweise Anerkennung: A2 Deutsch-Zertifikat erforderlich.
  • Sozialversicherungsauszug
  • Berufliches Referenzschreiben (nicht erforderlich)
Volle Anerkennung: Kandidat kann in allen Branchen arbeiten.
Teilweise Anerkennung: Kandidat arbeitet nur im eigenen Bereich und muss A2 nachholen.
Berufsfahrer
(Logistikbranche)
Führerschein Klasse C oder CE Anerkennung wird nicht angewendet; erfolgt über Führerschein + Qualifikation. A2 empfohlen (nicht erforderlich)
  • Tachographenkarte
  • ADR (falls vorhanden)
  • Sozialversicherungsauszug
Führerschein muss nach Ankunft innerhalb 6 Monaten umgewandelt werden + Code 95 innerhalb 15 Monaten.

Wichtige Hinweise

  • Alle Anträge werden nur bei vollständigen Dokumenten berücksichtigt.
  • Der Anerkennungsprozess wird von den ZFE (Zentrale Fachkräfteeinwanderungsstellen) durchgeführt.
  • Sprachanforderungen können je nach Kandidatenkategorie und Anerkennungsstatus variieren.
  • Kandidaten mit teilweiser Anerkennung können durch Abschluss einer Ausbildung oder Sprachkurs in Deutschland volle Anerkennung erlangen.

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