Bewerbungsvoraussetzungen
Eignungskriterien im Rahmen des 81A Beschleunigten Verfahrens
Die Eignungskriterien für Kandidaten, die sich im Rahmen des 81A Beschleunigten Verfahrens bewerben möchten, sind in der folgenden Tabelle detailliert beschrieben
| Kandidatenkategorie | Bildungsstand / Dokumenttyp | Anerkennungsstatus und -prozess | Sprachanforderung (Deutsch) | Zusätzliche Dokumente / Anforderungen | Erklärung |
|---|---|---|---|---|---|
| Universitätsabsolventen | Bachelor- oder Masterdiplom | Anabin H+ – Direkte volle Anerkennung wird gewährt. | Nicht erforderlich |
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Mit Diplom-Anerkennung wird ein D-Typ Nationales Arbeitsvisum erhalten. |
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Berufsschule / Fachhochschule / Berufsausbildungsabsolventen (nur Inhaber eines Gesellenbriefs nach Paragraph 16) |
Diplom + Gesellenbrief nach Paragraph 16 nach Gesetz Nr. 3308 |
Dokumente werden von der ZFE in den Anerkennungsprozess aufgenommen.
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Volle Anerkennung: Kein Sprachnachweis erforderlich. Teilweise Anerkennung: A2 Deutsch-Zertifikat erforderlich. |
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Volle Anerkennung: Kandidat kann in allen Branchen arbeiten. Teilweise Anerkennung: Kandidat arbeitet nur im eigenen Bereich und muss A2 nachholen. |
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Berufsfahrer (Logistikbranche) |
Führerschein Klasse C oder CE | Anerkennung wird nicht angewendet; erfolgt über Führerschein + Qualifikation. | A2 empfohlen (nicht erforderlich) |
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Führerschein muss nach Ankunft innerhalb 6 Monaten umgewandelt werden + Code 95 innerhalb 15 Monaten. |
ℹ
Wichtige Hinweise
- Alle Anträge werden nur bei vollständigen Dokumenten berücksichtigt.
- Der Anerkennungsprozess wird von den ZFE (Zentrale Fachkräfteeinwanderungsstellen) durchgeführt.
- Sprachanforderungen können je nach Kandidatenkategorie und Anerkennungsstatus variieren.
- Kandidaten mit teilweiser Anerkennung können durch Abschluss einer Ausbildung oder Sprachkurs in Deutschland volle Anerkennung erlangen.
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