81A Beschleunigtes Arbeitskräfteverfahren
Beschleunigtes rechtliches Verfahren für die Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte in Deutschland
Alle rechtlichen Verfahren im Rahmen des Qualifizierten Arbeitskräfteprogramms in Deutschland werden im Rahmen des deutschen Aufenthaltsgesetzes (Aufenthaltsgesetz) durchgeführt, insbesondere basierend auf dem 81a Beschleunigten Qualifizierten Arbeitskräfteverfahren (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren).
Die Koordination und Durchführung dieses Verfahrens liegt in der Verantwortung des Zentralen Fachkräfteeinwanderungsbüros Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW). ZFE NRW bietet Arbeitgebern direkte Unterstützung bei der Vorabzustimmung, Dokumentenprüfung und Visumprozessen für qualifizierte Kandidaten, die nach Deutschland kommen möchten, um zu arbeiten.
Umfang des 81A Beschleunigten Arbeitskräfteverfahrens
Artikel 81a AufenthG ist ein spezieller rechtlicher Mechanismus, der geschaffen wurde, um den Prozess der Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte in Deutschland zu beschleunigen.
Dieses Verfahren zielt darauf ab, die Dauer der erforderlichen Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zu verkürzen, um in Deutschland zu arbeiten.
Die grundlegenden Schritte des Verfahrens sind:
Einleitung des Antragsverfahrens
Der Arbeitgeber stellt einen offiziellen Antrag über ZFE NRW, um das beschleunigte Arbeitskräfteverfahren einzuleiten.
Überprüfung der rechtlichen Anforderungen
Die beruflichen Qualifikationen des Kandidaten, Bildungsnachweise und Arbeitsvertrag werden bewertet.
Anerkennungsprozess (Anerkennung)
Das berufliche Diplom und die Qualifikationen des Kandidaten werden von den zuständigen deutschen Institutionen anerkannt. Dieser Prozess wird über ZFE NRW koordiniert.
Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit erteilt die offizielle Genehmigung für die Arbeitsaufnahme.
Vorabzustimmung (Vorabzustimmung)
Wenn die Dokumente vollständig und geeignet sind, wird ein Vorabzustimmungsdokument für den Kandidaten vorbereitet, das an die deutsche Auslandsvertretung gesendet wird.
Visumprozess
Der Kandidat stellt zusammen mit dem Vorabzustimmungsdokument einen Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung.
Niederlassung und Arbeitserlaubnis
Nach der Visumgenehmigung reist der Kandidat nach Deutschland ein, beginnt seine Arbeit und der Prozess der Arbeitserlaubnis wird abgeschlossen.
Wichtige Information
Dieses Verfahren muss rechtlich innerhalb von höchstens 60 Tagen abgeschlossen werden und der Prozess gilt nur für Personen, die noch nicht nach Deutschland eingereist sind.
Erfahren Sie mehr über das 81A-Verfahren
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