81A Beschleunigtes Arbeitskräfteverfahren

Beschleunigtes rechtliches Verfahren für die Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte in Deutschland

Alle rechtlichen Verfahren im Rahmen des Qualifizierten Arbeitskräfteprogramms in Deutschland werden im Rahmen des deutschen Aufenthaltsgesetzes (Aufenthaltsgesetz) durchgeführt, insbesondere basierend auf dem 81a Beschleunigten Qualifizierten Arbeitskräfteverfahren (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren).

Die Koordination und Durchführung dieses Verfahrens liegt in der Verantwortung des Zentralen Fachkräfteeinwanderungsbüros Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW). ZFE NRW bietet Arbeitgebern direkte Unterstützung bei der Vorabzustimmung, Dokumentenprüfung und Visumprozessen für qualifizierte Kandidaten, die nach Deutschland kommen möchten, um zu arbeiten.

Umfang des 81A Beschleunigten Arbeitskräfteverfahrens

Artikel 81a AufenthG ist ein spezieller rechtlicher Mechanismus, der geschaffen wurde, um den Prozess der Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte in Deutschland zu beschleunigen.

Dieses Verfahren zielt darauf ab, die Dauer der erforderlichen Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zu verkürzen, um in Deutschland zu arbeiten.

Die grundlegenden Schritte des Verfahrens sind:

⚠️

Wichtige Information

Dieses Verfahren muss rechtlich innerhalb von höchstens 60 Tagen abgeschlossen werden und der Prozess gilt nur für Personen, die noch nicht nach Deutschland eingereist sind.

Erfahren Sie mehr über das 81A-Verfahren

Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen über das 81A Beschleunigte Arbeitskräfteverfahren.